Prüfungen und Arbeiten

Eine Proseminararbeit kann im Anschluss an das Proseminar geschrieben werden. Der Umfang einer Proseminararbeit (PSA) umfasst etwa 10 bis 12 reine Textseiten (exklusive Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis). Die Proseminararbeit wird benotet. 

Die PSA sollte bis Ende des laufenden Semesters angemeldet werden. Thema und Konzept müssen in einer obligatorischen Sprechstunde vorab besprochen werden. Bei aufkommenden Fragen und/oder Problemen kann eine weitere Sprechstunde nach Absprache wahrgenommen werden. Das Abgabedatum für die Proseminararbeit am 31.01. (HS). und 31.07. (FS). Die Bewertung erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Abgabe. PSA sind formative Prüfungsleistungen (begleitende, nicht oder nur gering benotete Leistungsnachweise, die den Lernprozess unterstützen). Bei Nichtbestehen kann die Arbeit überarbeitet werden. Ein schriftliches Feedback wird zur Verfügung gestellt. Anhand der Kriterien zur Bewertung der PSA kann in einer Sprechstunde ein ausführliches Feedback bei Bedarf erfolgen.

Konzept

Das Konzept umfasst in der Regel 1 bis 2 Seiten und wird in der Sprechstunde besprochen:

  • Beschreibung Thema 

  • Vorläufige Fragestellung

  • Entwurf einer Gliederung

  • Kurze Darstellung Forschungsstand

  • Mindestens eine mögliche Quelle und vier bis fünf einschlägige Fachliteraturtitel 

Formalia

  • Times New Roman/Calibri/Aptos, Schriftgrösse 12, Blocksatz

  • Zeilenabstand: 1.5, ausser bei Fussnoten: 1.0 

  • Seitenrand rechts grösser (für Korrekturen): 3.5 cm

  • Keine Kopfzeile

  • Seitenzahlen: Nummerierung beginnt mit der Einleitung

  • einheitliche Zitierweise

Aufbau der PSA

  • Titelblatt (Name, Email, Matrikelnummer, Titel und ev. Untertitel der Arbeit, Thema, Art und Zeitpunkt der Lehrveranstaltung, in deren Rahmen die Arbeit entstanden ist, Name Betreuer:in, Abgabedatum)

  • Inhaltsverzeichnis (mit Titeln/Untertiteln und Seitenzahlen)

  • Einleitung (Umfang: ca. 10% der Arbeit)

  • Hauptteil (Umfang: ca. 80% der Arbeit)

  • Schluss/Fazit/Ausblick (Umfang: ca. 10% der Arbeit)

  • Quellen- und Literaturverzeichnis

  • Ggf. Abbildungs- oder Abkürzungsverzeichnis

  • Unterschriebene Redlichkeitserklärung

Für Aufbau und Formalien der PSA gelten die Angaben des «Werkzeugkasten Geschichte».

 

Zitation

  • Belege in Fussnoten (erste Nennung: ganze bibliographische Angabe, dann Kurzbeleg)

  • einheitliche Zitierweise (empfohlen wir das Zitierformat von infoclio.ch) 

Abgabe & Verlängerung

Als PDF-Datei per Mail an melanie.litta@unibas.ch. Ein gedrucktes Exemplar muss nicht eingereicht werden. Verspätete Abgabe müssen rechtzeitig per E-Mail angegeben werden. 

Bewertung & Feedback

Inhaltliche Kriterien (80%)

  • Fragestellung: ausformuliert, hergeleitet aus Forschungsstand und Erkenntnisinteresse, sinnvoll, relevant, präzise, machbar im Rahmen einer PSA

  • Quellen & Methodik: sinnvolle und dem Thema/der Fragestellung entsprechende Quellenauswahl, geeignetes methodisches Vorgehen, Quellenkritik- und analyse nach Vorgabe

  • Fachwissen: Einbettung des eigenen Forschungsinteresses in die bisherige Forschung

  • Urteilsfähigkeit: eigenständige Reflexion des Themas unter Berücksichtigung der Fragestellung; zweckmässige Auswahl passender Quellen und Forschungsliteratur; sinnvolle Einordnung der Quellen/Literatur in den Forschungsstand.

  • Kohärenz: Fragestellung, Quellen, Methode und Fachliteratur sind aufeinander abgestimmt. Ein roter Faden ist erkennbar. 

Formale Kriterien (20%)

  • Vollständigkeit: Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Hauptteil, Schluss/Fazit/Ausblick, Quellen- und Literaturverzeichnis, unterschriebene Redlichkeitserklärung

  • Äussere Gestaltung: Einhaltung der oben genannten Formalia

  • Wissenschaftliches Arbeiten: korrektes Zitieren von Quellen und Literatur, korrekter und sinnvoller Einsatz von Anmerkungen in den Fussnoten

  • Verständlichkeit: klare und präzise Formulierungen, korrekte Anwendung von Fachtermini, gute Leser:innenführung, erkennbarer roter Faden 

Nutzung von KI

  • Grundsätzlich erlaubt (mit Beachtung der Richtlinien der Universität Basel)

  • KI-Tools können unterstützend für die Literatur- und Quellenrecherche eingesetzt werden, kann aber keine eigenständige Recherche ersetzen. Es wird davon abgeraten ungeprüfte Literaturangaben, Quellenbelege oder sonstige KI-generierten Inhalte zu übernehmen. 

  • Die Nutzung von Rechtschreib- und Grammatikprogrammen wird empfohlen. 

  • Die Verantwortung für Inhalt, Literaturrecherche, Quellen und Zitation liegt allein bei der:die Verfasser:in. Die Verwendung generativer KI muss gemäss den Richtlinien der Universität Basel offengelegt und kritisch reflektiert/eingeordnet werden. 

  • Die Nutzung von Rechtschreib- und Grammatikprogrammen wird ausdrücklich empfohlen. 

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